Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für fotografische Leistungen
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von fsp – felix steck photographer ( im folgendem Fotograf genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. 2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
* eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
* jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
* die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
* jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
* jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
* die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
IV. Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens ¤ 75,00 pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VI. Rückgabe des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.VI.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
* 0,25 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
* 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
* 40,00 pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
* 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
* 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
* 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
6. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VIII.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für die Erstellung des Software-Produkts „Begehungen“
Präambel:
fsp – felix steck photographer verbreitet und vermarktet internetbezogene Produkte und erbringt in Zusammenarbeit mit begehungen.de GmbH Dienstleistungen im Internet- und Multimediabereich. begehungen.de GmbH (nachfolgend begehubgen.de gennannt) hat das Software-Produkt „Begehungen“ für visuelle Präsentationslösungen im Internet entwickelt. Der Auftraggeber hat das Software-Produkt „Begehungen“ getestet und möchte es im Rahmen seines Geschäftsbetriebes für eigene Zwecke einsetzen. Dies vorausgesetzt kommt es zu einem Vertrag zwischen dem Anwender und fsp – felix steck photographer auf der Grundlage der folgenden Geschäftsbedingungen:
§ 1 Vertragsgegenstand
1. Gegenstand des Vertrages ist die fotografische Erstellung von 360° Panoramen, oder statischen Fotografien, die sich zu einem virtuellen Rundgang durch Links verbinden lassen und in einem speziellen Player wiedergegeben werden (nachfolgend zusammenfassend als „Begehung“ bezeichnet) und die Regelung des Nutzungsrechtes an der Begehung.
2. Der Kunde beauftragt fsp – felix steck photographer mit der Erstellung von 360° Panoramen auf der Basis digitaler Fotografien. Die Bilddateien werden nach den Wünschen und Vorstellungen des Auftraggebers auf der Grundlage eines schriftlichen Auftrages hergestellt. Aus dem Auftrag zur Erstellung der Begehung leitet sich nicht das Nutzungsrecht des Auftraggebers an der Begehung ab.
3. Die Begehung wird nach Rücksprache auf einem Server des Kunden oder dem Server des Konzerns in dem der Kunde organisiert ist gehostet. Für die Dauer der Vertragslaufzeit wird nach Vereinbarung dem Kunden oder dem Konzern, in dem der Kunde organisiert ist, ein Link zur Einbindung in seine Webpräsenz zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann, unabhängig von der Vertragslaufzeit, weitere Leistungen, wie z.B. Replikationen der Begehung auf mobilen Datenträgern, in Anspruch nehmen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt zustande, sobald fsp – felix steck photographer das durch den Kunden unterschriebene Auftragsformular vorliegt oder durch den Kunden in unzweifelhafter Weise mündlich beauftragt worden ist.
§ 3 Nutzungsrechte
1. fsp – felix steck photographer ist, sofern nicht anders vereinbart, Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte an der Begehung und der Software, die begehungen.de entwickelt hat. Außerdem besitzt fsp – felix steck photographer sämtliche Rechte an den Bilddateien, die zur Erstellung der Begehung verwendet werden. fsp – felix steck photographer überträgt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches und auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an der erstellten Begehung.
2. Die Vertragslaufzeit beträgt, sofern nicht anders geregelt, zwölf Monate.
3. Der Kunde darf die Begehung ausschließlich
a) im Rahmen seines eigenen Geschäftsbetriebes,
b) auf Websites durch Einbindung eines auf die Begehung verweisenden Links und
c) auf durch fsp – felix steck photographer erstellten Replikationen auf Datenträgern verwenden.
§ 4 Inhalte und Pflichten
1. Der Kunde ist verpflichtet, Schutzrechtsvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert beizubehalten.
2. Der Kunde ist verpflichtet, in seiner Begehung wiedergegebene Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens zu kennzeichnen. Er ist verpflichtet, fsp – felix steck photographer einen Rechtsträger- und Rechtsformwechsel innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen.
3. Die Erstellung der in der Begehung verwendeten Bilddaten werden vom Kunden beauftragt. Vor der Freischaltung im Internet hat der Kunde die Begehung auf offensichtliche Mängel und eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen (siehe § 13 Untersuchungs- und Rügepflicht). Zu diesem Zweck wird die Begehung dem Kunden vor der Veröffentlichung zur Prüfung vorgelegt. Der Kunde ist daher für die Inhalte der verwendeten und freigeschalteten Bilddaten selbst verantwortlich. fsp – felix steck photographer verwendet darüber hinaus für die Erstellung der Begehung ausschließlich Daten, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden (Texte, Logo, Grundrisse usw.).
4. Der Kunde darf durch die Begehung und insbesondere mit den dabei verwendeten Daten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Der Kunde hat eine etwaige Verletzung der Rechte Dritter und die Folgen eventueller Rechtsverstöße alleine zu vertreten.
5. fsp – felix steck photographer ist nicht verpflichtet, die Begehung auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Der Kunde stellt fsp – felix steck photographer von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der unter §4 Absätze 1,2 und 4 genannten Punkte beruhen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß §4 Absätze 1, 2 und 4 unzulässig sind, ist fsp – felix steck photographer berechtigt, den Vertrag zu kündigen. fsp – felix steck photographer wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
§ 5 Preise und Zahlung
1. Die Entgelte für die Erstellung der Begehung werden vertraglich festgelegt. Die Erstellungskosten werden mit der Lieferung des Links auf die mangelfreie Begehung fällig.
2. Die Entgelte für sonstige Leistungen von fsp – felix steck photographer, wie z. B. die Erstellung mobiler Datenträger, werden vertraglich festgelegt und mit Übergabe oder Erbringung der Leistung fällig.
3. fsp – felix steck photographer zieht die vom Kunden zu zahlenden Entgelte grundsätzlich im Lastschriftverfahren ein. Individuell vertraglich fixierte Abweichungen und Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang.
§ 6 Nutzungsvorbehalt
1. fsp – felix steck photographer behält sich die Nutzung an der dem Kunden per Link gelieferten Begehung bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor; bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung.
2. Bei Geltendmachung des Nutzungsvorbehalts durch fsp – felix steck photographer erlischt das Recht des Kunden zur Nutzung der Begehung. Sämtliche vom Kunden auf seinen Webseiten eingestellte Links müssen gelöscht werden.
§ 7 Vervielfältigungsrechte und Zugriffsschutz
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Begehung vom Server downzuloaden, zu Kopieren oder in sonst irgendeiner Weise zu decodieren oder unabhängig vom Server von fsp – felix steck photographer lauffähig zu machen. Sämtliche Rechte zur Vervielfältigung, insbesondere auf mobilen Datenträgern sind fsp – felix steck photographer vorbehalten.
§ 8 Installation und Einweisung
Einweisung, Installation der Links oder sonstige Hilfestellung bei dem Betrieb der Begehung ist nicht geschuldet.
§ 9 Quellcode-Übergabe und Weiterverwertung
1. fsp – felix steck photographer ist zur Überlassung des der Software zugrunde liegenden Quellcodes einschließlich der dazugehörigen Entwicklungsdokumentation nicht verpflichtet.
2. Eine Weiterentwicklung und / oder Weiterveräußerung der Begehung an Dritte ist dem Anwender nicht gestattet.
§ 10 Dekompilierungen und Programmänderungen
1. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Objektcode der Software downzuloaden und zu modifizieren, zu dekompilieren, zu disassembeln, zurückzuentwickeln (Re-Engineering), anderweitig zu bearbeiten oder zu ändern
2. Der Kunde darf weder die Begehung noch den Link bezogen auf die einzelnen Bestandteile bzw. Module getrennt kopieren, nutzen, zur Nutzung gegenüber Dritten freigeben oder eine solche Nutzung durch Dritte zulassen.
3. Copyrightvermerke oder sonstige der Identifikation der Software dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.
§ 11 Hinweispflichten des Kunden gegenüber
1. Der Kunde hat, soweit möglich und zumutbar, darauf hinzuwirken, dass die Nutzer seiner Website, denen er die Begehung zeitlich befristet zur Nutzung zur Verfügung stellt, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte von fsp – felix steck photographer und Dritter nicht zu verletzen. Soweit der Kunde Kenntnis von einer Schutzrechtsverletzung erlangt, hat er unverzüglich fsp – felix steck photographer darüber zu informieren.
§ 12 Gewährleistung
1. Mängel der Begehung werden von fsp – felix steck photographer innerhalb der Vertragslaufzeit nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden behoben.
2. Dem Kunden ist bekannt, dass Softwareprogramme nicht vollständig fehlerfrei erstellt werden können. fsp – felix steck photographer leistet demgemäss keine Gewähr dafür, dass die Begehung die Erwartungen des Kunden, insbesondere im Hinblick auf Funktionalität und Programm-Merkmale vollständig erfüllt, die Begehung stets fehler- und unterbrechungsfrei läuft sowie sämtliche Programmfehler behebbar sind oder behoben werden.
3. Die Begehung ist von fsp – felix steck photographer auf das Vorhandensein von Software-Viren zum Zeitpunkt der Einstellung geprüft. Eine weitergehende Haftung von fsp – felix steck photographer für Schäden, die durch Viren bei dem Kunden oder seinen Nutzern infolge Einsatzes der Begehung entstehen, ist ausgeschlossen.
4. Technische Daten, Verkaufsunterlagen, Werbeaussagen und Qualitätsbeschreibungen von fsp – felix steck photographer stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
§ 13 Untersuchungs- und Rügepflicht
1. Der Kunde ist, unabhängig von etwaigen Testläufen, verpflichtet, die per Link gelieferte Begehung auf offensichtliche Mängel und die eventuelle Verletzung der Rechte Dritter zu untersuchen, bevor der Kunde die Begehung per Link auf seiner Website oder in sonstiger Form dem öffentlichen Verkehr zugänglich macht. Offensichtliche Mängel sind gegenüber fsp – felix steck photographer innerhalb zwei Wochen nach Lieferung des Links auf die Begehung schriftlich zu rügen. Eventuelle Rechtsverstöße gem. §4 Abs. 4 müssen fsp – felix steck photographer unverzüglich mitgeteilt werden.
2. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen gegenüber fsp – felix steck photographer nach der Entdeckung durch den Kunden unverzüglich gerügt werden. Diese Meldung ist mit einer konkreten schriftlichen Mängelbeschreibung zu verbinden.
3. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Begehung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt und abgenommen. Der Kunde hat die Folgen eventueller Rechtsverstöße dann alleine zu vertreten.
§ 14 Hosting
fsp – felix steck photographer gewährleistet bei einem etwaig vereinbarten Hostingvertrag mit dem Kunden eine Erreichbarkeit seiner Server zu 99% im Jahresmittel, hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von fsp – felix steck photographer liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. fsp – felix steck photographer kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
§ 15 Haftung
1. fsp – felix steck photographer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Falle der Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder für eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die unverzichtbar sind, um das Vertragsziel zu erreichen, haftet fsp – felix steck photographer auch bei leichter Fahrlässigkeit. Bei Verzug haftet fsp – felix steck photographer nur sofern der Verzug auf Umständen beruht, die fsp – felix steck photographer infolge Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
2. Haftet fsp – felix steck photographer, so ist die Haftung auf den für fsp – felix steck photographer voraussehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden oder mittelbare Schäden sowie für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
§ 16 Sonstige Regelungen
1. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Traunstein (Obb.), sofern der Anwender Vollkaufmann ist.
3. Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden und Mitteilungen nach Vertragsabschluß bedürfen der Schriftform. Emails, Computerfaxe oder ähnliche Dokumente, die nicht mit einer eigenhändigen Unterschrift versehen sind, genügen dem Schriftformerfordernis nicht. Die Auftragsannahme durch fsp – felix steck photographer kann aber durch den Versand einer Email erfolgen. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.
4. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen sind die Vertragsparteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn dem der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt.